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Potsdam: Einzeldenkmal mit voller AfA und Baugenehmigung
Objekt-Nr.: ID4333
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Basisinformationen
Adresse:
DE-14467 Potsdam
Brandenburg
Brandenburg
Objektart:
Gästehaus
Gesamtfläche ca.:
1.355,70 m²
Gastraumfläche ca.:
1.355,70 m²
Preis:
3.500.000 €
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Qualität der Ausstattung:
normal
Grundstück ca.:
586 m²
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
7,14% inkl. MwSt
Anzahl der Parkflächen:
7 x Außenstellplatz
Denkmalschutzobjekt:
ja
Zustand:
teilsaniert
Heizung:
Fernwärme
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Einzeldenkmal mit voller AfA und Baugenehmigung!
Das Objekt, das aus dem Jahr 1908 stammt und Kaiser Wilhelm Rex II als Offizierskaserne der Husarenbrigade diente, befindet sich in der Berliner Straße in Potsdam in direkter Nähe zum Stadtzentrum.
Direkt vor der Tür befindet sich die Straßenbahnhaltestelle, welche ins Stadtzentrum und zu vielen Sehenswürdigkeiten Potsdams fährt. Ebenfalls in unmittelbarer Nähe befindet sich die Anbindung an die Nuthe‐Schnellstraße und die Autobahn in Richtung Berlin Zentrum und den Flughafen BER. Der Potsdamer Hauptbahnhof ist in wenigen Minuten mit der Straßenbahn oder dem Bus erreichbar.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einzeldenkmal, welches zur Zeit eine Baustelle und teilsaniert ist. Folgende Arbeiten wurden bereits durchgeführt:
‐ Das Objekt wurde entkernt
‐ Fernwärmeleitungen wurden verlegt
‐ Neue Frisch‐ und Abwasserleitungen wurden zum Haus gelegt
‐ Der Fußboden im Keller wurde ausgehoben und teilweise neu aufgebaut
‐ Erste Trockenbauwände wurden aufgestellt
‐ Bäder wurden grob vorbereitet
‐ Der Schacht für den innenliegenden Aufzug wurde grob vorbereitet
‐ Die Fenster wurden teilweise abgeschliffen
‐ Die Dielen wurden für den Feinschliff vorbereitet
Die voraussichtlichen Kosten für die Fertigstellung Bauvorhabens betragen 1,5 bis 2 Mio. €. Die Baugenehmigung beinhaltet den Brandschutz und Prüfbrandschutz sowie die Statik und Prüfstatik.
Die steuerlichen Begünstigungen durch Sonderabschreibung nach §7i EstG können hier volle Anwendung finden (da es sich um ein Einzeldenkmal handelt).
Da es sich um ein 100% gewerblich genutztes Haus handelt, kann Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
Gewerbeeinheiten:
- 11 Einzelzimmer (als Studio konzipiert)
- 10 Zweizimmer Apartments
- 1 Dreizimmer Apartment
Das Objekt, das aus dem Jahr 1908 stammt und Kaiser Wilhelm Rex II als Offizierskaserne der Husarenbrigade diente, befindet sich in der Berliner Straße in Potsdam in direkter Nähe zum Stadtzentrum.
Direkt vor der Tür befindet sich die Straßenbahnhaltestelle, welche ins Stadtzentrum und zu vielen Sehenswürdigkeiten Potsdams fährt. Ebenfalls in unmittelbarer Nähe befindet sich die Anbindung an die Nuthe‐Schnellstraße und die Autobahn in Richtung Berlin Zentrum und den Flughafen BER. Der Potsdamer Hauptbahnhof ist in wenigen Minuten mit der Straßenbahn oder dem Bus erreichbar.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einzeldenkmal, welches zur Zeit eine Baustelle und teilsaniert ist. Folgende Arbeiten wurden bereits durchgeführt:
‐ Das Objekt wurde entkernt
‐ Fernwärmeleitungen wurden verlegt
‐ Neue Frisch‐ und Abwasserleitungen wurden zum Haus gelegt
‐ Der Fußboden im Keller wurde ausgehoben und teilweise neu aufgebaut
‐ Erste Trockenbauwände wurden aufgestellt
‐ Bäder wurden grob vorbereitet
‐ Der Schacht für den innenliegenden Aufzug wurde grob vorbereitet
‐ Die Fenster wurden teilweise abgeschliffen
‐ Die Dielen wurden für den Feinschliff vorbereitet
Die voraussichtlichen Kosten für die Fertigstellung Bauvorhabens betragen 1,5 bis 2 Mio. €. Die Baugenehmigung beinhaltet den Brandschutz und Prüfbrandschutz sowie die Statik und Prüfstatik.
Die steuerlichen Begünstigungen durch Sonderabschreibung nach §7i EstG können hier volle Anwendung finden (da es sich um ein Einzeldenkmal handelt).
Da es sich um ein 100% gewerblich genutztes Haus handelt, kann Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
Gewerbeeinheiten:
- 11 Einzelzimmer (als Studio konzipiert)
- 10 Zweizimmer Apartments
- 1 Dreizimmer Apartment
Sonstiges:
Es gibt einen Betreiber, der das Objekt für 180.000 € netto kalt pro Jahr anmieten würde. Falls gewünscht, kann dieser mitgeliefert werden.
Ein Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde eingereicht.
Ein Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung wurde eingereicht.
Provision:
Der Käufer hat eine Provision in Höhe von 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer an uns für Nachweis/Vermittlung des Kaufobjekts zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig beim wirksamen Abschluss des Kaufvertrages und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Die Provision wird auch für mitverkauftes Zubehör geschuldet.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
AGB:
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
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Ihr Ansprechpartner

IBA Immobilien GmbH
Herr Valerij Gerber
Maarer Strasse 76
13435 Berlin
Telefon: +49 30 99545549
Mobil: +49 178 5830565
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