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Zurück zur ÜbersichtEstepona: Marine Hills – Exklusive Doppelhaushälften mit Meerblick in Estepona
Objekt-Nr.: ID5057
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Basisinformationen
Adresse:
ES-29680 Estepona
Málaga
Andalucía
Málaga
Andalucía
Region:
Andalusien
Gebiet:
Wohngebiet
Preis:
1.468.000 €
Wohnfläche ca.:
314 m²
Grundstück ca.:
326 m²
Zimmeranzahl:
4
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Haustyp:
Doppelhaushälfte
Etagenanzahl:
2
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
3,57% inkl. Mehrwertsteuer
Nutzfläche ca.:
314 m²
Küche:
Einbauküche
Bad:
Dusche
Anzahl Schlafzimmer:
3
Anzahl Badezimmer:
3
Terrasse:
1
Gäste-WC:
ja
Garten:
ja
Pool:
ja
Keller:
Abstellraum
Klimaanlage:
ja
Alarmanlage:
ja
Als Ferienhaus geeignet:
ja
Umgebung:
Apotheke, Bus, Einkaufscenter, Einkaufsmöglichkeit, Golfplatz, Hafen, Nähe Schnellstrasse, ruhige Gegend, Pool, Strandnähe
Möbliert:
ja
Ausblick:
Meerblick
Baujahr:
2026
Verfügbar ab:
30. Juni 2026
Bodenbelag:
Fliesen
Heizung:
voll klimatisiert
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Diese exklusive Doppelhaushälfte in Marine Hills bietet ein Zuhause mit viel Privatsphäre, eigenem Garten und großzügigen Terrassen – ideal für Familien oder alle, die das mediterrane Leben genießen möchten. Mit 3 Schlafzimmern, 3 Bädern und einem durchdachten Grundriss sind die Räume hell, offen und komfortabel gestaltet. Die Verbindung von Wohnbereich und Außenbereich schafft ein entspanntes Ambiente, perfekt für gesellige Abende oder ruhige Momente im Freien.
Die Wohnanlage Marine Hills befindet sich im begehrten Gebiet Selwo, mitten im Goldenen Dreieck von Marbella, Benahavís und Estepona. Hier wohnen Sie in unmittelbarer Nähe zu Stränden, Golfplätzen und allen Annehmlichkeiten der Costa del Sol.
Die Anlage bietet hochwertige Gemeinschaftseinrichtungen wie einen beheizten Innenpool, Sommerpool, Kinderbecken, Whirlpools, Fitnessraum, Paddle-Tennisplatz, Wellnessbereich, Coworking-Bereich, Spielplatz und weitläufige Grünanlagen. Jede Doppelhaushälfte verfügt über einen Tiefgaragenstellplatz und einen Abstellraum.
Die nahegelegenen Strände Playa del Castor, Playa Arroyo de las Cañas und Playa de Guadalmina sind in wenigen Minuten erreichbar. Die Fertigstellung ist für den 30. Juni 2026 vorgesehen.
Verfügbare Doppelhaushälften
3 Schlafzimmer, 3 Bäder
Wohnfläche: 314 m²
Grundstück: 326 m²
Preis: €1.468.000
Terrasse / Garten: großzügig, privater Garten
Übergabe: 30. Juni 2026
Die Wohnanlage Marine Hills befindet sich im begehrten Gebiet Selwo, mitten im Goldenen Dreieck von Marbella, Benahavís und Estepona. Hier wohnen Sie in unmittelbarer Nähe zu Stränden, Golfplätzen und allen Annehmlichkeiten der Costa del Sol.
Die Anlage bietet hochwertige Gemeinschaftseinrichtungen wie einen beheizten Innenpool, Sommerpool, Kinderbecken, Whirlpools, Fitnessraum, Paddle-Tennisplatz, Wellnessbereich, Coworking-Bereich, Spielplatz und weitläufige Grünanlagen. Jede Doppelhaushälfte verfügt über einen Tiefgaragenstellplatz und einen Abstellraum.
Die nahegelegenen Strände Playa del Castor, Playa Arroyo de las Cañas und Playa de Guadalmina sind in wenigen Minuten erreichbar. Die Fertigstellung ist für den 30. Juni 2026 vorgesehen.
Verfügbare Doppelhaushälften
3 Schlafzimmer, 3 Bäder
Wohnfläche: 314 m²
Grundstück: 326 m²
Preis: €1.468.000
Terrasse / Garten: großzügig, privater Garten
Übergabe: 30. Juni 2026
Ausstattung:
Diese luxuriöse Doppelhaushälfte in Marine Hills bietet 3 Schlafzimmer, 3 Bäder und einen offenen, hellen Grundriss mit großzügigen Terrassen und privatem Garten. Hochwertige Materialien, moderne Architektur und harmonische Übergänge zwischen Innen- und Außenbereich schaffen ein mediterranes Wohngefühl. Zur Anlage gehören Pools, Whirlpools, Fitness, Paddle-Tennis, Wellness, Coworking-Bereich und Grünanlagen.
Lage:
Gelegen im beliebten Gebiet Selwo, im Goldenen Dreieck zwischen Marbella, Benahavís und Estepona, bietet die Immobilie Nähe zu Stränden, Golfplätzen und exklusiven Freizeitangeboten. Die Strände Playa del Castor und Playa de Guadalmina sind nur wenige Minuten entfernt.
Provision:
Der Käufer hat eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer an uns für Nachweis/Vermittlung des Kaufobjekts zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig beim wirksamen Abschluss des Kaufvertrages und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Die Provision wird auch für mitverkauftes Zubehör geschuldet.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
AGB:
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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