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Zurück zur ÜbersichtBerlin: Kleines Baugrundstück in zweiter Reihe
Objekt-Nr.: ID5102
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Basisinformationen
Adresse:
DE-12559 Berlin
Stadtteil:
Müggelheim
Grundstück ca.:
350 m²
Preis:
120.000 €
Kurzfristig bebaubar:
ja
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Nutzungsart:
Wohnen
Bebaubar nach:
Bebauung nach Bebauungsplan
Empfohlene Nutzung:
Einfamilienhaus
GRZ:
0,20
GFZ:
0,40
Verfügbar ab:
sofort
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
7,14% inkl. MwSt
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Zum Verkauf steht ein kleines Baugrundstück in zweiter Reihe.
Ein Bauvorbescheid für ein Einfamilienhaus mit folgender Planung liegt vor: Rechteckiger Baukörper mit 2 Etagen (je ca. 70 m²) und Satteldach.
Ein Bauvorbescheid für ein Einfamilienhaus mit folgender Planung liegt vor: Rechteckiger Baukörper mit 2 Etagen (je ca. 70 m²) und Satteldach.
Lage:
Dieses Grundstück befindet sich in ruhiger, familienfreundlicher Wohnlage im idyllischen Ortsteil Berlin-Müggelheim – eingebettet in grüne Wälder, Seenlandschaft und eine gewachsene Nachbarschaft. Die Straße ist eine gepflegte Anliegerstraße mit Tempo-30-Zone – ideal für entspanntes Wohnen in naturnaher Umgebung.
Gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr: Die Buslinien 169, 369 und N69 sind fußläufig erreichbar (Haltestellen Alt-Müggelheim oder Annweiler Weg).
Anschluss an das S-Bahnnetz (S3) über Wilhelmshagen oder Köpenick.
Fährverbindungen (F23, F24) über die nahegelegenen Gewässer ermöglichen alternative Verbindungen in die umliegenden Ortsteile.
Für Autofahrer: Schnelle Erreichbarkeit der B1/B5 sowie des Flughafens BER in ca. 20–25 Minuten.
Gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr: Die Buslinien 169, 369 und N69 sind fußläufig erreichbar (Haltestellen Alt-Müggelheim oder Annweiler Weg).
Anschluss an das S-Bahnnetz (S3) über Wilhelmshagen oder Köpenick.
Fährverbindungen (F23, F24) über die nahegelegenen Gewässer ermöglichen alternative Verbindungen in die umliegenden Ortsteile.
Für Autofahrer: Schnelle Erreichbarkeit der B1/B5 sowie des Flughafens BER in ca. 20–25 Minuten.
Sonstiges:
Auf dem vorderen Grundstück (1.Reihe) steht ein kleines MFH.
Provision:
Der Käufer hat eine Provision in Höhe von 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer an uns für Nachweis/Vermittlung des Kaufobjekts zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig beim wirksamen Abschluss des Kaufvertrages und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Die Provision wird auch für mitverkauftes Zubehör geschuldet.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
AGB:
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ihr Ansprechpartner

IBA Immobilien GmbH
Frau Xenia Kleimann
Maarer Str. 76
13435 Berlin
Telefon: +49 30 99545549
Mobil: +49 179 9563153
Frau Xenia Kleimann
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