Neues für Käufer, Verkäufer, Mieter und Vermieter: Was Sie jetzt schon wissen müssen
Steuerfreier Immobilienverkauf, steigende Angebotsmieten und geplante Mietrechtsänderungen: Diese Entwicklungen können Ihre nächste Immobilienentscheidung beeinflussen.
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1. Immobilienverkauf: Bleibt der Gewinn nach zehn Jahren steuerfrei?
Aktuell gilt: Wer eine Immobilie im Privatvermögen nach Ablauf der zehnjährigen Veräußerungsfrist verkauft, muss auf den Gewinn grundsätzlich keine Einkommensteuer nach § 23 EStG zahlen. Für selbst genutztes Wohneigentum bestehen weitere Ausnahmen.
Für Betriebsvermögen und gewerblichen Grundstückshandel gelten andere Regeln.
Eine Ausschussempfehlung zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht vor, die Zehnjahresfrist abzuschaffen. Gewinne aus nicht selbst genutzten Privatimmobilien könnten dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden.
Die Ausschussempfehlung allein ändert die geltende Rechtslage nicht.
Nach den vorgeschlagenen Übergangsregeln sollen Immobilien ausgenommen bleiben, deren Zehnjahresfrist am Tag der Gesetzesverkündung bereits abgelaufen wäre. Bei noch laufender Frist könnte dagegen auch die bisher entstandene Wertsteigerung steuerlich erfasst werden.
Die Ausnahme bei durchgehender Eigennutzung zwischen Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung und Verkauf soll erhalten bleiben. Für die alternative Begünstigung nach zeitweiliger Eigennutzung werden mindestens 36 zusammenhängende Monate vorgeschlagen. Dieser Zeitraum soll frühestens sechs Monate vor dem Verkauf enden dürfen.
Was bedeutet das für Verkäufer?
Kaufdatum und Nutzung können entscheidend für den finanziellen Verkaufserlös sein. Lassen Sie mögliche Steuerfolgen vor einer verbindlichen Verkaufsentscheidung individuell prüfen.
Allein eine politische Empfehlung ist kein Grund für einen überstürzten Verkauf. Für Immobilien im Eigentum einer GmbH gelten andere steuerliche Regeln.
2. Immobilienkauf: Höhere Angebotsmieten bieten Chancen – mit Grenzen
Im dritten Quartal 2026 stiegen die nominalen Angebotsmieten laut GREIX in den 37 untersuchten Städten und Regionen im Durchschnitt um 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
In Berlin betrug das Plus 2,1 Prozent zum Vorquartal und 1,4 Prozent zum Vorjahr.
Für Käufer einer Kapitalanlage können steigende Neuvermietungsmieten interessant sein. Eine höhere Rendite ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch: Maßgeblich sind Kaufpreis, tatsächliche Mieteinnahmen, laufende Kosten, Instandhaltungsbedarf und rechtlich mögliche Mietanpassungen.
Gerade bei einer bereits vermieteten Wohnung sollte die Kalkulation auf dem bestehenden Mietvertrag aufbauen. Allgemeine Marktzahlen ersetzen keine Prüfung des konkreten Objekts.
Was bedeutet das für Eigennutzer und Mieter?
Die Zahlen beschreiben Mietangebote, keine automatische Erhöhung bestehender Mietverträge.
Wer Mieten und Kaufen vergleicht, sollte neben der monatlichen Finanzierung auch Erwerbsnebenkosten, Rücklagen und laufende Eigentümerkosten berücksichtigen.
3. Mieten und Vermieten: Welche Änderungen sind geplant?
Am 14. Oktober 2026 fand im Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur geplanten Mietrechtsreform statt. Diskutiert werden unter anderem:
- Möblierte Wohnungen: Für Möblierungszuschläge sollen klarere Berechnungs- und Auskunftspflichten gelten.
- Vorübergehende Vermietung: Die Ausnahme von bestimmten Mieterschutzvorschriften soll grundsätzlich auf Mietverhältnisse von bis zu sechs Monaten begrenzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll eine Verlängerung auf insgesamt acht Monate möglich sein. Das ist kein allgemeines Verbot längerer Mietverträge.
- Indexmieten: In angespannten Wohnungsmärkten soll der Teil einer jährlichen Steigerung, der drei Prozent übersteigt, nur zur Hälfte berücksichtigt werden. Vorgeschlagen ist damit keine starre Obergrenze von drei Prozent.
Für Mieter könnten die Änderungen mehr Schutz und Transparenz bringen. Vermieter und Kaufinteressenten sollten mögliche Auswirkungen auf ihre Einnahmen berücksichtigen.
Die genannten Vorhaben sind von bereits geltenden Vorschriften zu unterscheiden. Ob und in welcher Fassung sie Gesetz werden, bleibt abzuwarten.
Ihre Immobilie. Ihre nächste Entscheidung.
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Quellen
- § 23 Einkommensteuergesetz – private Veräußerungsgeschäfte
- Bundesrat: Ausschussempfehlungen zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, Drucksache 507/1/26 vom 05.10.2026, Ziffer 2
- Kiel Institut: GREIX-Mietpreisindex, drittes Quartal 2026, veröffentlicht am 15.10.2026
- Deutscher Bundestag: Anhörung zur Mietrechtsreform am 14.10.2026 und Darstellung des Regierungsentwurfs
Stand: 16. Oktober 2026. Die Darstellung der möglichen Steueränderung bezieht sich auf die Ausschussempfehlungen vom 5. Oktober 2026. Ein Ergebnis der Bundesratssitzung vom 16. Oktober 2026 wird hier nicht vorweggenommen. Allgemeine Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
