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Zurück zur ÜbersichtCiudad Quesada: Modernes Eckhaus in Ciudad Quesada
Objekt-Nr.: ID5151
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Basisinformationen
Adresse:
ES-03170 Ciudad Quesada
Alicante
Comunidad Valenciana
Alicante
Comunidad Valenciana
Region:
Valencia
Preis:
249.000 €
Wohnfläche ca.:
164 m²
Zimmeranzahl:
3
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Haustyp:
Reiheneckhaus
Etagenanzahl:
2
Provisionspflichtig:
nein
Küche:
Einbauküche, offen
Bad:
Dusche, Fenster
Anzahl Schlafzimmer:
3
Anzahl Badezimmer:
1
Terrasse:
1
Garten:
ja
Alarmanlage:
ja
Umgebung:
Apotheke, Einkaufsmöglichkeit, Golfplatz, Wohngegend
Möbliert:
Teilmöbliert
Baujahr:
2025
Bauphase:
Haus fertig gestellt
Verfügbar ab:
Sofort
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Dieses neu erbaute Eckhaus in Ciudad Quesada bietet Ihnen modernen Wohnkomfort auf 164 m² und wartet nur darauf, mit Ihren Möbeln eingerichtet zu werden. Auf zwei Etagen verteilen sich drei Schlafzimmer und ein Badezimmer, ideal für Familien oder Paare, die Platz und Licht lieben. Der helle Wohn- und Essbereich lädt zum Verweilen ein und öffnet sich zur großzügigen Terrasse, perfekt für sonnige Tage im Freien.
Die Lage in Ciudad Quesada ist besonders attraktiv:
Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Apotheken und Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Sport- und Freizeitliebhaber profitieren von der Nähe zum Golfplatz „La Marquesa“ und weiteren Freizeitangeboten. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr und die Strände der Costa Blanca ist ausgezeichnet – alles für ein entspanntes Leben unter der Sonne Spaniens.
Die Lage in Ciudad Quesada ist besonders attraktiv:
Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Apotheken und Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Sport- und Freizeitliebhaber profitieren von der Nähe zum Golfplatz „La Marquesa“ und weiteren Freizeitangeboten. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr und die Strände der Costa Blanca ist ausgezeichnet – alles für ein entspanntes Leben unter der Sonne Spaniens.
Ausstattung:
164 m² Wohnfläche, 3 Schlafzimmer, 1 Badezimmer, Wohn-/Essbereich, Terrasse, Eckhaus, Neubau.
Lage:
Ciudad Quesada – ruhige Wohnlage mit guter Infrastruktur.
Provision:
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
AGB:
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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