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Back to the overviewTepe: VİLLA 4+1 in Alanya , Turkey
Property ID: ID4601
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Basic information
Address:
TR-04700 Tepe
Region:
Antalya
Area:
Residential area
Price:
600.000 €
Living space:
280 sq. m.
No. of rooms:
5
Details
Details
Type of apartment:
Condominium
Storey:
1
Number of floors:
2
Cubature:
280 m³
Subject to commission:
yes
Commission Rate:
7,14% inkl. MwSt
Useable area:
250 sq. m.
Kitchen:
Open
Bathroom:
Shower
Number of bedrooms:
4
Number of bathrooms:
3
Balcony:
2
Terrace:
1
Loggia:
1
Guest WC:
yes
Pool:
yes
Sauna:
yes
Air condition:
yes
Supervised home:
yes
Suitable as holiday home:
yes
Number of parking spaces:
1 x Carport; 1 x Duplex; 1 x Garage
Furnished:
no
Views:
Seaview
Last renovation/ refurbishment:
2022
Quality of fittings:
Luxury
Year of construction:
2022
Monthly costs all-inclusive:
100 €
Rental income p.a.:
1.200 €
Further information
Further information
Property description:
IN DER REGION ALANYA TEPE
PANAROMISCHER BLICK AUF DAS SCHLOSSMEER UND DIE STADT
4 ZIMMER 1 HALLE
AMERIKANISCHE KÜCHE
280 QUADRATMETER
3 BADEZIMMER
SÜDWESTGESICHT
PRIVATE GARTENNUTZUNG DUBLEX
24 STUNDEN SICHERHEIT
POOL SAUNA FITNESS REGELMÄßIGE VERWALTUNG
GEEIGNET FÜR DIE STAATSBÜRGERSCHAFT
PANAROMISCHER BLICK AUF DAS SCHLOSSMEER UND DIE STADT
4 ZIMMER 1 HALLE
AMERIKANISCHE KÜCHE
280 QUADRATMETER
3 BADEZIMMER
SÜDWESTGESICHT
PRIVATE GARTENNUTZUNG DUBLEX
24 STUNDEN SICHERHEIT
POOL SAUNA FITNESS REGELMÄßIGE VERWALTUNG
GEEIGNET FÜR DIE STAATSBÜRGERSCHAFT
Furnishings:
Neue Villa Duplex 4 + 1 3 WC in einer geschlossenen Wohnanlage mit Villen. Mit atemberaubendem Panorama Blick auf das Mittelmeer.
Mit Zugang zum Garten. Geschlossener Schutzbereich.
Mit Schwimmbad und Fitnessraum.
Mit Zugang zum Garten. Geschlossener Schutzbereich.
Mit Schwimmbad und Fitnessraum.
Location:
Centum der Stadt Alanya, 3 km vom Meer
Miscellaneous:
Die Wohnung ist für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis geeignet. Für ein ruhiges, komfortables Leben am Mittelmeer.
Commission Rate:
Der Käufer hat eine Provision in Höhe von 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer an uns für Nachweis/Vermittlung des Kaufobjekts zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig beim wirksamen Abschluss des Kaufvertrages und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Die Provision wird auch für mitverkauftes Zubehör geschuldet.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Remarks:
Elite Komplex mit Dublex Villen
General business conditions:
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Your contact person

IBA Immobilien GmbH
Ms. Ada Gülen
Ms. Ada Gülen
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