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Zurück zur ÜbersichtTepe: VİLLA 4+1 in Alanya , Turkey
Objekt-Nr.: ID4601
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Basisinformationen
Adresse:
TR-04700 Tepe
Region:
Antalya
Gebiet:
Wohngebiet
Preis:
600.000 €
Wohnfläche ca.:
280 m²
Zimmeranzahl:
5
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Wohnungstyp:
Maisonette
Etage:
1
Etagenanzahl:
2
Kubatur:
280 m³
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
7,14% inkl. MwSt
Nutzfläche ca.:
250 m²
Küche:
offen
Bad:
Dusche
Anzahl Schlafzimmer:
4
Anzahl Badezimmer:
3
Balkon:
2
Terrasse:
1
Loggia:
1
Gäste-WC:
ja
Pool:
ja
Sauna:
ja
Klimaanlage:
ja
Betreutes Wohnen:
ja
Als Ferienwohnung geeignet:
ja
Anzahl der Parkflächen:
1 x Carport; 1 x Duplex; 1 x Garage
Möbliert:
nein
Ausblick:
Seeblick
Letzte Modernisierung/ Sanierung:
2022
Qualität der Ausstattung:
Luxus
Baujahr:
2022
Hausgeld:
100 €
Mieteinnahmen p.a.:
1.200 €
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
IN DER REGION ALANYA TEPE
PANAROMISCHER BLICK AUF DAS SCHLOSSMEER UND DIE STADT
4 ZIMMER 1 HALLE
AMERIKANISCHE KÜCHE
280 QUADRATMETER
3 BADEZIMMER
SÜDWESTGESICHT
PRIVATE GARTENNUTZUNG DUBLEX
24 STUNDEN SICHERHEIT
POOL SAUNA FITNESS REGELMÄßIGE VERWALTUNG
GEEIGNET FÜR DIE STAATSBÜRGERSCHAFT
PANAROMISCHER BLICK AUF DAS SCHLOSSMEER UND DIE STADT
4 ZIMMER 1 HALLE
AMERIKANISCHE KÜCHE
280 QUADRATMETER
3 BADEZIMMER
SÜDWESTGESICHT
PRIVATE GARTENNUTZUNG DUBLEX
24 STUNDEN SICHERHEIT
POOL SAUNA FITNESS REGELMÄßIGE VERWALTUNG
GEEIGNET FÜR DIE STAATSBÜRGERSCHAFT
Ausstattung:
Neue Villa Duplex 4 + 1 3 WC in einer geschlossenen Wohnanlage mit Villen. Mit atemberaubendem Panorama Blick auf das Mittelmeer.
Mit Zugang zum Garten. Geschlossener Schutzbereich.
Mit Schwimmbad und Fitnessraum.
Mit Zugang zum Garten. Geschlossener Schutzbereich.
Mit Schwimmbad und Fitnessraum.
Lage:
Centum der Stadt Alanya, 3 km vom Meer
Sonstiges:
Die Wohnung ist für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis geeignet. Für ein ruhiges, komfortables Leben am Mittelmeer.
Provision:
Der Käufer hat eine Provision in Höhe von 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer an uns für Nachweis/Vermittlung des Kaufobjekts zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig beim wirksamen Abschluss des Kaufvertrages und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Die Provision wird auch für mitverkauftes Zubehör geschuldet.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anmerkung:
Elite Komplex mit Dublex Villen
AGB:
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ihr Ansprechpartner

IBA Immobilien GmbH
Frau Ada Gülen
Frau Ada Gülen
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