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Zurück zur ÜbersichtOranienburg: KAPITALANLAGE - Gewerbeobjekt (Teileigentum)
Objekt-Nr.: ID5195
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Basisinformationen
Adresse:
DE-16515 Oranienburg
Oberhavel
Brandenburg
Oberhavel
Brandenburg
Vermietbare Fläche ca.:
508 m²
Preis:
1.808.000 €
Objektart:
Gewerbeeinheit
Baujahr:
1996
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
7,14% inkl. MwSt
Qualität der Ausstattung:
normal
Etagenanzahl:
2
Anzahl der Parkflächen:
15 x Tiefgarage
Zustand:
gepflegt
Heizung:
Fernwärme
Befeuerungsart:
Gas
Energieklasse:
F
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Kapitalanlage - Zum Verkauf steht eine Gewerbeeinheit (Teileigentum), welche Teil einer WEG ist.
Bestehend aus:
- EG: Ein Ladengeschäft ca. 279 m²
- OG: 3 Wohneinheiten ca. 229,79 m²
- 15 Tiefgaragenstellplätze
Das Objekt liegt im Sanierungsbereich.
Bestehend aus:
- EG: Ein Ladengeschäft ca. 279 m²
- OG: 3 Wohneinheiten ca. 229,79 m²
- 15 Tiefgaragenstellplätze
Das Objekt liegt im Sanierungsbereich.
Lage:
Oranienburg ist mit etwa 42.800 Einwohnern die fünftgrößte Stadt Brandenburgs. Die Stadt besteht aus einem Kerngebiet und 8 Ortsteilen. Geschäfte und Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in der Stadt vorhanden. Die Immobilie liegt zentrumsnah am Oranienburger Schlosspark, ca. 1 km vom Hauptbahnhof entfernt.
Das Stadtzentrum Berlins ist etwa 35 km entfernt. Oranienburg ist über die Bundesstraßen 273 sowie über den Berliner Ring (A10) und die A111 zu erreichen. Im Stadtzentrum von Oranienburg ist der Hauptbahnhof vorhanden, über den mehrere Anbindungen an Regionalzüge, Berliner S-Bahn und Buslinien zur Verfügung stehen.
Das Stadtzentrum Berlins ist etwa 35 km entfernt. Oranienburg ist über die Bundesstraßen 273 sowie über den Berliner Ring (A10) und die A111 zu erreichen. Im Stadtzentrum von Oranienburg ist der Hauptbahnhof vorhanden, über den mehrere Anbindungen an Regionalzüge, Berliner S-Bahn und Buslinien zur Verfügung stehen.
Provision:
Der Käufer hat eine Provision in Höhe von 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer an uns für Nachweis/Vermittlung des Kaufobjekts zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig beim wirksamen Abschluss des Kaufvertrages und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Die Provision wird auch für mitverkauftes Zubehör geschuldet.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
AGB:
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ihr Ansprechpartner

IBA Immobilien GmbH
Herr Valerij Gerber
Maarer Strasse 76
13435 Berlin
Telefon: +49 30 99545549
Mobil: +49 178 5830565
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