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Zurück zur ÜbersichtGuardamar del Segura: Penthouse mit privatem Solarium in Guardamar del Segura
Objekt-Nr.: ID5086
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Basisinformationen
Adresse:
ES-03140 Guardamar del Segura
Alicante
Comunidad Valenciana
Alicante
Comunidad Valenciana
Region:
Valencia
Preis:
640.000 €
Wohnfläche ca.:
91 m²
Zimmeranzahl:
4
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Wohnungstyp:
Penthouse
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
3,57% inkl. Mehrwertsteuer
Nutzfläche ca.:
91 m²
Küche:
Einbauküche
Bad:
Dusche
Anzahl Schlafzimmer:
3
Anzahl Badezimmer:
2
Balkon:
1
Terrasse:
1
Gäste-WC:
ja
Garten:
ja
Pool:
ja
Keller:
Abstellraum
Klimaanlage:
ja
Alarmanlage:
ja
Fahrstuhl:
ja
Als Ferienwohnung geeignet:
ja
Umgebung:
Apotheke, Einkaufsmöglichkeit, Park, Strandnähe
Qualität der Ausstattung:
gehoben
Baujahr:
2026
Bodenbelag:
Fliesen
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Dieses hochwertige Penthouse überzeugt durch helle, offen gestaltete Wohnräume und eine moderne Ausstattung. Die Wohnung verfügt über Designer-Bäder, moderne Bodenbeläge und eine voll ausgestattete Küche mit Silestone-Arbeitsplatte. Ein besonderes Highlight ist das private Solarium, das zusätzlichen Wohnraum im Freien bietet. Die Lage in Guardamar del Segura, nahe Strand, Naturpark und allen wichtigen Einrichtungen, macht diese Immobilie ideal als Ferienwohnung, exklusiven Zweitwohnsitz oder Kapitalanlage
Ausstattung:
Das hochwertige Penthouse bietet helle, offen gestaltete Wohnräume mit moderner Ausstattung. Designer-Bäder, moderne Bodenbeläge sowie eine voll ausgestattete Küche mit Silestone-Arbeitsplatte sorgen für hohen Wohnkomfort. Ein privates Solarium erweitert den Wohnbereich nach außen und bietet zusätzlichen Raum zum Entspannen.
Lage:
Das Penthouse befindet sich in Guardamar del Segura in strandnaher Lage, mit schneller Erreichbarkeit des Naturparks Segura sowie aller wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Provision:
Der Käufer hat eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer an uns für Nachweis/Vermittlung des Kaufobjekts zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig beim wirksamen Abschluss des Kaufvertrages und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Die Provision wird auch für mitverkauftes Zubehör geschuldet.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
AGB:
§1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
§4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§7 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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